Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. Dezember 2024

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen 7orca, einem führenden Finanzdienstleistungsunternehmen im Bereich institutionelles Währungsmanagement und Investitionen, und seinen Kunden. Die AGB gelten für alle Finanzdienstleistungen, einschließlich Kreditvergabe, Vermögensverwaltung, Währungshandel und Investmentberatung.

Durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, 7orca stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

7orca behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

2. Kreditkonditionen und Darlehensbedingungen

2.1 Kreditvergabe

Die Kreditvergabe erfolgt nach sorgfältiger Prüfung der Bonität des Antragstellers. 7orca behält sich das Recht vor, Kreditanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Kreditgewährung besteht nicht. Die Kreditentscheidung basiert auf einer umfassenden Analyse der finanziellen Situation, Kreditwürdigkeit und Sicherheiten des Antragstellers.

Kredite werden ausschließlich für geschäftliche Zwecke im Rahmen institutioneller Finanzierungen vergeben. Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den Kreditbetrag ausschließlich für den im Kreditantrag angegebenen Zweck zu verwenden. Eine zweckfremde Verwendung berechtigt 7orca zur fristlosen Kündigung des Kreditvertrages.

2.2 Kreditlaufzeit und Rückzahlung

Die Kreditlaufzeit wird individuell vereinbart und im Kreditvertrag festgelegt. Standardlaufzeiten liegen zwischen 12 und 120 Monaten. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, sofern nicht anders vereinbart. Sondertilgungen sind nach vorheriger Ankündigung möglich, wobei eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann.

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, die vereinbarten Raten pünktlich zum festgelegten Fälligkeitstermin zu leisten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich können Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben werden.

3. Zinssätze und Zinsberechnung

3.1 Festzinssätze

Bei Festzinskrediten bleibt der vereinbarte Zinssatz während der gesamten Zinsbindungsfrist unverändert. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers, der Laufzeit, den gestellten Sicherheiten und den aktuellen Marktbedingungen. Festzinssätze bieten Planungssicherheit und schützen vor Zinserhöhungen während der Zinsbindungsfrist.

3.2 Variable Zinssätze

Variable Zinssätze orientieren sich am EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) zuzüglich einer individuell vereinbarten Marge. Zinsanpassungen erfolgen quartalsweise zum ersten Werktag des Quartals. Der Kunde wird über Zinsänderungen mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich informiert.

Die Zinsberechnung erfolgt nach der Methode 30/360 (deutsche Zinsmethode), sofern nicht anders vereinbart. Zinsen werden monatlich nachträglich berechnet und mit der Rate verrechnet. Bei vorzeitiger Kreditablösung werden Zinsen taggenau bis zum Ablösungsdatum berechnet.

3.3 Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins umfasst alle preisbestimmenden Faktoren einschließlich Nominalzins, Bearbeitungsgebühren und sonstige Kosten. Der effektive Jahreszins wird nach der Preisangabenverordnung (PAngV) berechnet und im Kreditvertrag ausgewiesen. Dies ermöglicht einen transparenten Vergleich verschiedener Kreditangebote.

4. Gebühren und Kosten

4.1 Bearbeitungsgebühren

Für die Bearbeitung von Kreditanträgen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr erhoben, die sich nach der Kreditsumme richtet. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 0,5% und 2,0% der Kreditsumme, mindestens jedoch 500 Euro. Die genaue Höhe wird im Kreditvertrag festgelegt und ist bei Vertragsabschluss fällig.

4.2 Kontoführungsgebühren

Für die Führung von Konten im Rahmen der Kreditabwicklung werden monatliche Kontoführungsgebühren in Höhe von 15 Euro erhoben. Diese Gebühr deckt die Kosten für Kontoauszüge, Online-Banking-Zugang und allgemeine Verwaltungsleistungen ab.

4.3 Sonstige Gebühren

Für Sonderleistungen wie Bereitstellung von Sicherheiten, Bewertung von Immobilien, Erstellung von Gutachten oder vorzeitige Kreditablösung können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese werden dem Kunden vor Erbringung der Leistung transparent mitgeteilt. Für die Änderung von Kreditverträgen wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 Euro erhoben.

Bei Rücklastschriften aufgrund mangelnder Kontodeckung oder fehlerhafter Kontodaten wird eine Gebühr von 10 Euro pro Vorgang berechnet. Für die Ausstellung von Ersatzdokumenten oder zusätzlichen Kontoauszügen können Gebühren zwischen 5 und 25 Euro anfallen.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kreditnehmers

5.1 Informationspflichten

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, 7orca unverzüglich über alle wesentlichen Änderungen seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu informieren. Dies umfasst insbesondere Verschlechterungen der Ertragslage, drohende Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzanträge, wesentliche Änderungen der Gesellschafterstruktur oder Veräußerung wesentlicher Vermögensgegenstände.

Der Kreditnehmer verpflichtet sich, auf Verlangen von 7orca jederzeit aktuelle Nachweise über seine wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen. Dies können Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Steuerbescheide oder sonstige relevante Unterlagen sein. Die Vorlage hat innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zu erfolgen.

5.2 Sorgfaltspflichten

Der Kreditnehmer hat seine Zugangsdaten zum Online-Banking sorgfältig aufzubewahren und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust oder Missbrauch ist 7orca unverzüglich zu informieren. Der Kreditnehmer haftet für alle Schäden, die durch fahrlässigen Umgang mit Zugangsdaten entstehen.

Gestellte Sicherheiten sind in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und ausreichend zu versichern. Der Kreditnehmer ist verpflichtet, 7orca als Sicherungsnehmer in die Versicherungspolicen aufnehmen zu lassen. Bei Immobiliensicherheiten ist eine Gebäudeversicherung mit ausreichender Deckungssumme nachzuweisen.

5.3 Mitwirkungspflichten

Der Kreditnehmer ist verpflichtet, bei der Durchführung des Kreditvertrages mitzuwirken und alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen. Dies umfasst die Unterzeichnung notwendiger Dokumente, die Erteilung von Vollmachten und die Mitwirkung bei der Bestellung von Sicherheiten. Verzögerungen durch mangelnde Mitwirkung gehen zu Lasten des Kreditnehmers.

6. Sicherheiten und Besicherung

6.1 Arten von Sicherheiten

Als Sicherheiten akzeptiert 7orca Grundschulden, Hypotheken, Bürgschaften, Verpfändung von Wertpapieren, Abtretung von Forderungen, Sicherungsübereignung beweglicher Sachen sowie Garantien erstklassiger Kreditinstitute. Die Art und der Umfang der zu stellenden Sicherheiten werden individuell vereinbart und richten sich nach der Höhe des Kredits und der Bonität des Kreditnehmers.

Die Bewertung der Sicherheiten erfolgt nach anerkannten Bewertungsmethoden. Bei Immobilien wird in der Regel der Beleihungswert angesetzt, der unter dem Verkehrswert liegt. Wertpapiere werden mit ihrem aktuellen Kurswert unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlags bewertet.

6.2 Bestellung und Verwaltung von Sicherheiten

Die Kosten für die Bestellung von Sicherheiten, einschließlich Notarkosten, Grundbuchgebühren und Bewertungskosten, trägt der Kreditnehmer. 7orca ist berechtigt, die Sicherheiten während der Laufzeit des Kredits zu überprüfen und bei Wertminderung die Stellung zusätzlicher Sicherheiten zu verlangen.

Bei vollständiger Rückzahlung des Kredits werden die Sicherheiten freigegeben. Die Löschung von Grundschulden erfolgt auf Kosten des Kreditnehmers. 7orca verpflichtet sich, die Freigabe unverzüglich nach vollständiger Tilgung zu erklären.

7. Zahlungsverzug und Vertragsbeendigung

7.1 Verzug und Folgen

Der Kreditnehmer gerät in Verzug, wenn er eine fällige Rate nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit leistet. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Zusätzlich ist 7orca berechtigt, Mahngebühren und die Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als zwei aufeinanderfolgenden Raten oder bei Rückstand in Höhe von mindestens 10% der Kreditsumme ist 7orca berechtigt, den gesamten Kredit fällig zu stellen. Dies bedeutet, dass die gesamte Restschuld einschließlich aller aufgelaufenen Zinsen sofort zur Zahlung fällig wird.

7.2 Außerordentliche Kündigung

7orca ist zur außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrages berechtigt, wenn der Kreditnehmer gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, falsche Angaben gemacht hat, die Sicherheiten gefährdet sind oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kreditnehmers beantragt oder eröffnet wird. Die Kündigung erfolgt schriftlich unter Angabe der Kündigungsgründe.

Im Falle der Kündigung wird die gesamte Restschuld einschließlich aller Zinsen und Nebenkosten sofort fällig. 7orca ist berechtigt, die gestellten Sicherheiten zu verwerten. Der Erlös wird zunächst auf die Kosten der Verwertung, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.

7.3 Ordentliche Kündigung

Bei Krediten mit variabler Verzinsung kann der Kreditnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Bei Festzinskrediten ist eine ordentliche Kündigung während der Zinsbindungsfrist ausgeschlossen. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.

8. Vermögensverwaltung und Investmentdienstleistungen

8.1 Vermögensverwaltungsvertrag

Im Rahmen der Vermögensverwaltung trifft 7orca eigenverantwortlich Anlageentscheidungen im Interesse des Kunden. Die Anlagestrategie wird individuell unter Berücksichtigung der Risikobereitschaft, Anlageziele und finanziellen Verhältnisse des Kunden festgelegt. Der Kunde wird regelmäßig über die Entwicklung seines Portfolios informiert.

Die Vergütung für die Vermögensverwaltung erfolgt erfolgsabhängig und/oder als Prozentsatz des verwalteten Vermögens. Die genauen Konditionen werden im Vermögensverwaltungsvertrag festgelegt. Zusätzlich können Transaktionskosten und Depotgebühren anfallen.

8.2 Anlageberatung

Bei der Anlageberatung gibt 7orca Empfehlungen für Anlageentscheidungen, die Entscheidung trifft jedoch der Kunde selbst. Die Beratung erfolgt auf Basis einer umfassenden Analyse der Kundenbedürfnisse und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage. 7orca haftet nicht für Verluste aus Anlageentscheidungen, die der Kunde gegen die Empfehlung trifft.

8.3 Währungsmanagement

Im Bereich des institutionellen Währungsmanagements bietet 7orca professionelle Dienstleistungen zur Absicherung von Währungsrisiken. Dies umfasst den Handel mit Devisen, Devisentermingeschäften und Währungsoptionen. Die Durchführung erfolgt auf Basis individueller Vereinbarungen unter Berücksichtigung der spezifischen Risikosituation des Kunden.

9. Risikohinweise und Haftungsbeschränkungen

9.1 Allgemeine Risikohinweise

Finanzgeschäfte sind mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen kann steigen oder fallen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Der Kunde kann mehr verlieren als ursprünglich investiert wurde, insbesondere bei Geschäften mit Hebelwirkung.

Währungsgeschäfte unterliegen Wechselkursrisiken. Änderungen der Wechselkurse können zu erheblichen Verlusten führen. Bei Investitionen in ausländische Märkte bestehen zusätzliche Risiken durch politische Instabilität, unterschiedliche Rechtssysteme und eingeschränkte Liquidität.

9.2 Haftungsbeschränkungen

7orca haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen und Vertreter richtet sich nach den gleichen Grundsätzen.

9.3 Höhere Gewalt

7orca haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Maßnahmen oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs von 7orca liegende Umstände verursacht werden. In solchen Fällen werden die vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung ausgesetzt.

10. Datenschutz und Vertraulichkeit

10.1 Datenverarbeitung

7orca verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Datenverarbeitung erfolgt zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen und auf Basis berechtigter Interessen.

Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Kunden und zu den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten finden sich in der separaten Datenschutzerklärung, die auf der Website von 7orca abrufbar ist und dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt wird.

10.2 Bankgeheimnis und Vertraulichkeit

7orca ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet, von denen sie Kenntnis erlangt (Bankgeheimnis). Informationen über den Kunden dürfen nur weitergegeben werden, soweit gesetzliche Bestimmungen dies erfordern oder der Kunde eingewilligt hat.

Ausnahmen vom Bankgeheimnis bestehen bei gesetzlichen Auskunftspflichten gegenüber Behörden, insbesondere im Rahmen der Geldwäscheprävention, Steuerpflichten und bei Auskunftsersuchen von Strafverfolgungsbehörden. In diesen Fällen ist 7orca zur Auskunftserteilung verpflichtet.

10.3 Bonitätsprüfung und Auskunfteien

7orca ist berechtigt, vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Ebenso können Daten über vertragswidriges Verhalten oder betrügerisches Verhalten an Auskunfteien übermittelt werden. Der Kunde wird über die Einholung von Auskünften und die Übermittlung von Daten informiert.

11. Geldwäscheprävention und Compliance

11.1 Identifizierung und Legitimationsprüfung

Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) ist 7orca verpflichtet, die Identität des Kunden vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu überprüfen. Der Kunde hat hierzu gültige Ausweisdokumente vorzulegen. Bei juristischen Personen sind zusätzlich Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge und Nachweise über die wirtschaftlich Berechtigten erforderlich.

Die Identifizierung kann persönlich in den Geschäftsräumen von 7orca, durch das PostIdent-Verfahren oder durch qualifizierte elektronische Identifizierungsverfahren erfolgen. Die erhobenen Daten werden für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer aufbewahrt.

11.2 Verdachtsmeldungen

7orca ist gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine Meldung an die zuständigen Behörden zu erstatten. Der Kunde darf über eine erfolgte Meldung nicht informiert werden. Die Geschäftsbeziehung kann in solchen Fällen beendet werden.

11.3 Sanktionslisten und Embargoprüfung

7orca prüft regelmäßig, ob Kunden oder Geschäftspartner auf internationalen Sanktionslisten geführt werden. Geschäftsbeziehungen mit sanktionierten Personen oder Unternehmen sind untersagt. Bei nachträglicher Aufnahme in Sanktionslisten wird die Geschäftsbeziehung unverzüglich beendet.

12. Beschwerdemanagement und Streitbeilegung

12.1 Beschwerden

Beschwerden können schriftlich, per E-Mail oder telefonisch an den Kundenservice von 7orca gerichtet werden. 7orca verpflichtet sich, Beschwerden innerhalb von 30 Tagen zu bearbeiten und dem Kunden eine begründete Stellungnahme zukommen zu lassen. Bei komplexen Sachverhalten kann sich die Bearbeitungszeit verlängern, worüber der Kunde informiert wird.

12.2 Außergerichtliche Streitbeilegung

Für die Beilegung von Streitigkeiten kann der Kunde sich an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenlos. 7orca verpflichtet sich, an Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Verbraucher können diese Plattform nutzen, um ihre Beschwerden vorzubringen.

12.3 Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von 7orca ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 7orca ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

13. Änderungen der Geschäftsbedingungen

7orca behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten.

Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. 7orca wird den Kunden in ihrem Angebot auf diese Genehmigungswirkung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

Änderungen von Zinssätzen, Entgelten und sonstigen Preisen richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten mitgeteilt.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

14.1 Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher 7orca mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Der Widerruf kann schriftlich, per E-Mail oder durch Rücksendung des unterschriebenen Vertrages erfolgen.

14.2 Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Der Verbraucher hat bereits gezahlte Zinsen und Kosten zu erstatten, wenn er über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde und die Auszahlung des Darlehens auf seinen ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist erfolgte.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Anwendbares Recht

Am Sandtorkai 77, 20457 Hamburg, Germany. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

15.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher auf ihrer Grundlage getroffener Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Die Übermittlung per E-Mail genügt der Schriftform nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

15.4 Abtretung und Übertragung

7orca ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Der Kunde wird über eine Abtretung informiert. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von 7orca auf Dritte zu übertragen.

15.5 Kommunikation und Mitteilungen

Alle Mitteilungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfolgen schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail), sofern nicht ausdrücklich eine andere Form vereinbart ist. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse des Kunden gesandt wurden.

16. Besondere Bestimmungen für institutionelle Kunden

16.1 Qualifizierte Anleger

Für institutionelle Kunden, die als qualifizierte Anleger im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs gelten, können abweichende Regelungen vereinbart werden. Dies betrifft insbesondere Informationspflichten, Risikohinweise und Haftungsbeschränkungen. Institutionelle Kunden werden als professionelle Marktteilnehmer behandelt, die über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

16.2 Währungsmanagement für Institutionen

Im Bereich des institutionellen Währungsmanagements bietet 7orca spezialisierte Dienstleistungen für Unternehmen, Banken und andere Finanzinstitutionen. Dies umfasst komplexe Absicherungsstrategien, strukturierte Produkte und maßgeschneiderte Lösungen für spezifische Währungsrisiken. Die Durchführung erfolgt auf Basis individueller Rahmenverträge.

16.3 Investmentdienstleistungen

Für institutionelle Investoren bietet 7orca professionelle Investmentdienstleistungen im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung. Dies umfasst die Entwicklung individueller Anlagestrategien, Portfolio-Management, Risikomanagement und Performance-Analyse. Die Dienstleistungen werden auf Basis detaillierter Anlagerichtlinien erbracht.

Wichtige Hinweise

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen einen integralen Bestandteil aller Verträge zwischen 7orca und seinen Kunden dar. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von 7orca erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an.

Für weitere Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf unsere separate Datenschutzerklärung. Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Stand dieser AGB: 15. Dezember 2024

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